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Sprechfunkzeugnis Deutsch BZF II

Richtig sprechen will gelernt sein...

Zur Ausübung des Flugfunks bedarf es eines Flugfunkzeugnisses (Sprechfunkzeugnis). Man unterscheidet drei unterschiedliche Zeugnisse. Für den Erwerb einer Fluglizenz ist ein beliebiges der drei möglichen Flugfunkzeugnisse ausreichend:

  • BZF II - Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis II für den Flugfunkdienst in deutscher Sprache. Dieses Sprechfunkzeugnis ist für Sichtflüge innerhalb Deutschlands und Österreichs bis Flugfläche 100 (ca. 3000 m über dem Meeresspiegel) gültig.
  • BZF  I - Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis  I für den Flugfunkdienst in englischer oder deutscher Sprache. Dieses Sprechfunkzeugnis ist für Sichtflüge weltweit gültig und ist für Auslandsflüge erforderlich.
  • AZF - Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Es berechtigt den Sprechfunk bei einer Boden- oder Luftfunkstelle uneingeschränkt auszuführen. Es ist z.B. für die Durchführung von Flügen unter Instrumentenflugbedingungen erforderlich. 

In unseren Lehrgängen erfahren Sie, wie der Sprechfunkverkehr in der Luftfahrt abläuft. Dabei kommt es darauf an, dass der gesamte Sprechfunk so eindeutig ist, dass Missverständnisse ausgeschlossen sind.

Dieses erfordert besondere Sprechfunkverfahren und die genaue Kenntnis der Regeln, nach denen der Luftverkehr abgewickelt wird.

In unseren Lehrgängen vermitteln wir die erforderlichen Kenntnisse sehr praxisnahe. 

Selbstverständlich kann die Sprechfunkausbildung auch unabhängig von einem Flugschein absolviert werden. Dann könnte auch der mitfliegende Passagier (Freund, Freundin, Ehepartner) den Funkverkehr führen und den fliegenden Piloten entlasten. Ganz abgesehen von dem gemeinsamen Erlebnis des Fluges.